Die Erforschung, der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmälern sind die Hauptanliegen der Denkmalpflege seit Beginn ihrer Institutionalisierung am Anfang des 19. Jahrhunderts, die als staatlicher Auftrag im öffentlichen Interesse durchgeführt werden. Im Verlauf der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden in den einzelnen deutschen Ländern teilweise haupt- oder nebenamtliche Konservatoren hierfür eingesetzt und Denkmalpflegeämter gegründet.
In Bremen gab es zunächst ab 1861 lediglich eine "Sektion zur Erhaltung bremischer Altertümer" innerhalb des Kunstvereins und ab 1892 eine vom Senat eingesetzte "Kommission zur Erhaltung kunst- und kulturhistorischer Denkmale". Mit dem "Gesetz, betreffend den Schutz von Baudenkmälern" von 1909 wurden erste gesetzliche Grundlagen geschaffen, die auch zur Aufstellung einer ersten Denkmalliste führten.
Aber erst 1933 kam es zur Einsetzung eines eigenen Konservators, nachdem über Jahre die denkmalpflegerischen Belange von der Baubehörde mitbearbeitet wurden. Dr. Ernst Grohne wurde als erster Bremer Landeskonservator eingesetzt, ihm folgte 1952 Dr. Werner Kloos, beide zugleich Direktoren des Focke-Museums. Daneben gab es von 1945 bis 1971 ein städtisches Amt für Denkmalpflege, dem nacheinander Gustav Ulrich, Dr. Rudolf Stein und Karl Dillschneider vorstanden. 1971/1972 wurden mit der Gründung des Landesamtes für Denkmalpflege die Ämter zusammengelegt und als Leiter dieser zentralen Denkmalfachbehörde und damit als hauptamtlicher Landeskonservator für das Bundesland Bremen, also für Bremen und Bremerhaven, Dr. Hans-Christoph Hoffmann eingesetzt, dem 2001 Dr. Georg Skalecki folgte.