Das Bremer Denkmalschutzgesetz beschreibt als Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege, "... Kulturdenkmäler wissenschaftlich zu erforschen, zu pflegen, zu schützen und zu erhalten ..."
Kulturdenkmäler sind wichtige Sachzeugnisse, deren Bewahrung und Pflege im öffentlichen Interesse liegt, da sie identitätsstiftende Teile unserer von Menschenhand gestalteten und historisch gewachsenen Umwelt sind. Sie sind erlebbare materialisierte Dokumente vergangener Zustände und Epochen, und sie halten als kollektives Gedächtnis die Erinnerung an die Vielfalt sozialer Lebensgestaltungen, künstlerischer Vorstellungen oder technischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten mit authentischem materiellem Substrat wach.
Die Vielfalt der bremischen Kulturlandschaft, die die lange Geschichte der Stadt dokumentiert, ist besonders zu berücksichtigen. Neben den herausragenden Einzeldenkmälern wie Kirchen und repräsentativen öffentlichen Profanbauten zählen Zeugnisse der Wohnverhältnisse der verschiedenen Zeiten und unterschiedlichen Volksschichten ebenso zu den Kulturdenkmälern wie Objekte des Handels, der Industrie und des Verkehrs.
Um diese Vielfalt durch aussagekräftige und authentische Zeugnisse anschaulich zu tradieren, muss zunächst eine Erfassung der Kulturdenkmäler erfolgen. Diese Inventarisation ist erste und grundlegende Aufgabe des Landesamtes für Denkmalpflege. Durch die Erarbeitung vertiefter Erkenntnisse über das Objekt wird eine rechtlich bindende Unterschutzstellung begründet und es wird eine Eintragung in die Denkmalliste vorgenommen. Auf dieser Grundlage erfolgt die fachliche Betreuung und Beratung von Restaurierungsvorhaben an den eingetragenen Kulturdenkmälern, wobei alle Maßnahmen durch das Landesamt für Denkmalpflege genehmigt werden müssen. Oberstes denkmalpflegerisches Ziel ist es, durch kontinuierliche Pflege und sorgsamen Umgang erlebbare historische Substanz weitestgehend zu bewahren.