Die Adresse ist: | Landesamt für Denkmalpflege |
Sandstraße 3 | |
28195 Bremen |
Dieses ist die Internet-Seite vom
Landes-Amt für Denkmal-Pflege Bremen.
Was ist ein Denkmal?
Zum Beispiel:
Wenn man sich ein Denkmal anguckt,
erinnert man sich an etwas Bestimmtes.
Eine große Figur aus Stein soll oft eine Erinnerung
an einen berühmten Menschen sein.
Ein sehr altes Haus ist oft eine Erinnerung an früher.
Die Menschen können sich das Haus angucken.
So können sie lernen, wie die Menschen früher gelebt haben.
Viele Menschen meinen:
Ein Denkmal ist sehr wichtig für die Menschen.
Damit sie nicht vergessen,
wie die Menschen früher gelebt haben.
Zum Beispiel:
Und damit sie an die Menschen denken,
die nicht mehr leben.
Zum Beispiel:
Darum werden viele alte Sachen aufbewahrt.
Und viele alte Häuser sollen stehen bleiben.
Aber manchmal geht auch etwas kaputt.
Zum Beispiel:
Regen, Sonne, Wind und Kälte können eine alte Kirche kaputt machen.
Dann muss sie repariert werden.
Man kann auch vorher schon gut aufpassen.
Und die Kirche schützen:
Zum Beispiel mit guter Farbe anstreichen
oder eine gute Heizung einbauen.
Das nennt man Denkmal-Schutz.
In Bremen gibt es ein Gesetz.
Es heißt: Bremer Denkmal-Schutz-Gesetz.
In dem Gesetz steht:
In Bremen sollen viele alte Sachen bleiben.
Bremen soll die alten Sachen gut pflegen.
Das machen die Mitarbeiter vom Landes-Amt für Denkmal-Pflege Bremen.
Diese Mitarbeiter sollen auch die alten Sachen und Häuser untersuchen.
Sie sollen vieles herausfinden.
Zum Beispiel:
Darum wissen die Bremer und Bremerinnen jetzt viel über ihre Stadt.
Wenn die Mitarbeiter etwas Neues heraus finden,
dann sollen die Menschen das auch wissen.
Vieles kann man im Museum angucken.
Oder lesen.
Man kann eine Führung mitmachen.
Zum Beispiel:
Oder man kann einen Vortrag anhören.
Manchmal steht auch etwas in der Zeitung über Bremen von früher.
Warum sollen die Bremer das wissen?
Vielleicht freuen sie sich dann, dass sie in Bremen leben.
Die Mitarbeiter dort müssen entscheiden:
Soll ein Haus oder eine alte Sache ein Denkmal sein?
Sie müssen prüfen:
Ist diese Sache wirklich wichtig für die Bremer?
Vielleicht entscheiden sie:
Bremen soll dieses Haus oder die Sache behalten.
Dann schreiben sie das Haus oder die Sache in eine Liste.
Die Liste heißt: Denkmal-Liste.
Dann geben die Mitarbeiter Tipps.
Zum Beispiel für ein altes Haus:
Wenn jemand etwas an einem Denkmal verändern möchte,
dann muss er immer erst das Landes-Amt für Denkmal-Pflege Bremen fragen.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.