Keine Ausweispflicht für Denkmäler
Am 25.04.2007 hat das Kabinett die vom Bundesbauminister und vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegte Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/91 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beschlossen.
Die EnEV wird ab dem 01. Juli 2008 in Kraft treten. Diese Novelle schreibt die Einführung von Energieausweisen beim Umbau, Verkauf, Vermietung oder der Verpachtung von Immobilien vor. Die Bundesländer haben sich jedoch darüber verständigt, Kulturdenkmäler von dieser Vorschrift auszunehmen.
Für Baudenkmäler bedeutet die EnEV Novellierung:
- Gemäß § 16 Abs 4 Satz 2 sind Baudenkmäler (auch Ensembles) von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen.
- Gemäß § 24 kann von den Anforderungen der Verordnung ohne weiteren Antrag des Eigentümers abgewichen werden, soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden.